Auffrischungen

Sie sind lange kein Auto mehr gefahren?
Oder Sie sind seit Erwerb des Führerscheins noch überhaupt kein Auto gefahren?
Oder Sie haben Ihren Führerschein nicht bei der Stadtfahrschule gemacht und fühlen sich alleine auf den Straßen noch unsicher?

Dann sind Auffrischungsfahrstunden bei der Stadtfahrschule angesagt!
Wir führen Sie gerne in den Straßenverkehr ein. Hierbei wird darauf geachtet, dass der Fahrschüler beim Autofahren an Sicherheit und Wohlgefühl gewinnt. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie sich Termine zu Auffrischungsfahrstunden geben.

Sicherheitstraining

In unserem Fahrsicherheitstraining bringen wir Sie bewusst in kritische Situationen, um Sie darauf zu trainieren Ihr Fahrzeug im Zweifelsfall perfekt beherrschen zu können. In diesem Training lernen Sie nicht nur die Grenzen Ihres Fahrzeuges kennen, sondern auch Ihre eigenen Fähigkeiten.

Übliche praktische Übungen auf der Trainingsanlage:

  • Gefahrenerkennung
  • Richtige Vollbremsung
  • Bremsen und Ausweichen
  • Verhalten auf glatter Fahrbahn

Dauer des Trainings: 8 Stunden am Stück inkl. 1 Stunde Pause.

Umschreibungen(FeV §31)

Ausländische Führerscheine werden in der Europäischen Union nur anerkannt, wenn man sich im Staat, der ihn erteilt hat, mehr als 185 Tage aufgehalten hat. Lern- oder provisorische Führerscheine berechtigen nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und können auch nicht umgeschrieben werden.

Bei vielen ausländischen Staaten ist der Führerschein befristet. Ist der Führerschein durch Fristablauf ungültig geworden, so ist eine Umschreibung nicht mehr möglich. Mit ausländischen Führerscheinen, darf man innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Wohnsitzes in der BRD ein Kraftfahrzeug führen, sofern man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Um anschließend weiter fahren zu dürfen, benötigt man einen deutschen Führerschein.

Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf der Sechs-Monatsfrist gestellt werden. Personen, die länger als sechs Monate, jedoch nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die dazu berechtigt bis zu 12 Monate mit dem ausländischen Führerschein ein Kraftfahrzeug führen dürfen. Abhängig vom auszustellenden Staat der ausländischen Fahrerlaubnis, ist über eine Fahrschule eine theoretische sowohl als auch eine praktische Prüfung abzulegen. Der „Ausbildungsaufwand“ ist geringer als bei Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis- Die besonderen Ausbildungsfahrten entfallen und es besteht keine Obligation zur Teilnahme am theoretischen Unterricht). Bei den  sogenannten “privilegierten Staaten” wird je nach Abkommen zwischen dem Ausstellungsstaat der Fahrerlaubnis und der BRDd entweder keine Prüfung, eine theoretische oder praktische Prüfung verlangt.
Grundsätzlich brauchen Führerscheine aus der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden, denn sie gelten im gleichen Umfang wie im Ausstellungsstaat, sofern die identischen Fahrerlaubnisklassen nach deutschem Recht nicht befristet sind. Beispiel 1: Die Klasse B wird in Deutschland unbefristet erteilt. Der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B, die nicht befristet ist, braucht seinen Führerschein nicht umschreiben. Beispiel 2: Die Klasse C wird in Deutschland befristet für 5 Jahre erteilt. Diese Fahrerlaubnisklasse ist nicht in jedem EU-Staat befristet. Daher sollte auf umbedingt darauf geachtet werden, dass die Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis rechtzeitig vor Ablauf von fünf Jahren nach Erteilung beantragt wird, denn die im Ausland unbefristete Fahrerlaubnisklasse C wäre in der BRD möglicherweise nicht mehr gültig. In einigen EU – oder EWR-Staaten sind nicht die Fahrerlaubnisklassen, jedoch das Dokument zeitlich befristet. Die Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher erforderlich und sollte rechtzeitig beantragt werden. Seit dem 19.01.2013 wird auch in Deutschland das Führerscheindokument bei Neuausstellung auf 15 Jahre zeitlich befristet. Grundsätzlich wird allen Inhabern eines solchen Führerscheines empfohlen, den Führerschein umschreiben zu lassen. Im Falle, dass ein solcher Führerschein abhanden kommt, so bestehen bei deutschen Behörden keinerlei Angaben darüber, ob eine Fahrerlaubnis erteilt war. Zwar besteht die Möglichkeit, diese Daten aus dem anderen EU-Staat oder EWR-Staat zu beschaffen, jedoch würde dies in der Regel mehrere Wochen dauern. Ein Ersatzführerschein kann während des Zeitraums dem Betroffenen (auch keine vorläufige Bescheinigung) nicht ausgestellt werden, da nicht bekannt ist, ob jemals eine Fahrerlaubnis erteilt worden war.
Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Europäische Union
  • Belgien
  • Irland
  • Bulgarien
  • Estland
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slovakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
  • Zypern
  • Staaten EWR
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen

ECO-Trainings

Buchen Sie in der Stadtfahrschule der Umweltschonung und Ihrer Haushaltskasse zuliebe ein ECO-Training.

Ihre Vorteile dabei:

  • geringer Spritverbrauch
  • geringere Kraftstoffkosten                                                                                        
  • Verminderung des Teileverschleißes am Kfz (Sie besuchen die Werkstatt viel weniger)
  • Reduktion von Schäden und Reparaturen
  • Souveräne und gelassene Fahrweise steigert die Fahrsicherheit
  • Aktive Beiträge zum Klimaschutz

Handicap-Ausbildung bei Ihrer Stadtfahrschule

Als eine der wenigen Fahrschulen in NRW bietet Ihre Stadtfahrschule in Düsseldorf die Fahrausbildung für Menschen mit Handicap an. Hierbei ist der Unterschied zwischen Führerschein-Neuerwerb und die Personengruppe mit Vorbesitz* einer gültigen Fahrerlaubnis zu beachten.

Für den Führerschein-Neuerwerb werden, je nach persönlicher Einschränkung, verschiedene Gutachten und Nachweise benötigt. Grundsätzlich ist eine ärztliche Bescheinigung zur Verkehrstauglichkeit in beiden Fällen erforderlich.

Das Fahrschulpersonal der Stadtfahrschule wird Ihnen in der gesamten Fahrausbildung unterstützend zur Seite stehen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch. Wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause, um Sie individuell und ausführlich zu beraten!

Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten bei einer Handicap-Ausbildung:

  • geringer Spritverbrauch
  • geringere Kraftstoffkosten
  • Verminderung des Teileverschleißes am Kfz (Sie besuchen die Werkstatt viel weniger)
  • Reduktion von Schäden und Reparaturen
  • Souveräne und gelassene Fahrweise steigert die Fahrsicherheit
  • Aktive Beiträge zum Klimaschutz
* beispielsweise durch einen Schlaganfall eine Fahrnachschulung anzutreten ist.

Ferienkurs

Ferienzeit und Ihr möchtet diese sinnvoll nutzen und euren Führerschein machen?

Bei uns könnt ihr im Intensivverfahren euren Führerschein innerhalb der Ferien mit Erfolg bekommen. Ihr werdet parallel arbeiten, wobei ihr am Theorieunterricht teilnehmt, die Theorieprüfung antretet und alle Fahrstunden mit allen Lernstufen durchlauft, um anschließend die praktische Prüfung erfolgreich zu bestehen.

Während des Kurses wird mit einer Ferien-Kleingruppe eine Rundreise unternommen. Mal geht es in die Eifel, mal zur Holländischen Grenze - und das nächste Mal? Lasst euch einfach überraschen.

Beachtet bitte die frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule (Ideal acht Wochen vor Kursbeginn)

Intensivkurs

Buchen Sie die Crashkurs-Option in Ihrer Stadtfahrschule!

Wie im Ferienkurs auch, können Fahrschüler jederzeit (nicht nur in den Ferien) den Führerschein in einem Intensivverfahren machen, indem sie in der Fahrschule die Crashkurs-Option buchen.

Führerschein in nur zwei Wochen? Geht das wirklich?

Ja! Das geht! Im Intensivprozess und mit bestimmten pädagogischen Strategien wird der Bewerber nicht nur auf die praktische Prüfung vorbereitet, sondern zu einem verantwortungsbewussten sowie sicheren Fahrer ausgebildet. Der Fahrlehrer betreut hier den Fahrschüler intensiv und richtet sich vor allem terminlich nach der Verfügbarkeit des Fahrschülers.