Führerscheine auf einen Blick

  • Kfz, beinhaltet auch Führerscheinklassen AM, L
  • (ausgenommene Klassen A1, A2 und A)
  • ZulässigeGesamtmasse bis max. 3,5t
  • Beförderung von max. 8 Personen exkl. Fahrerin/Fahrer

Anhängerregelung:
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg ist immer erlaubt
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5t nicht überschreiten.

Regelung für den BF 17 Führerschein:

  • Fahrschüler kann bereits mit 16,5 die Führerscheinausbildung beginnen
  • Vollendung des 30. Lebensjahrs der Begleitperson
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens fünf Jahren
  • Bei Beantragung der Fahrerlaubnis darf die Begleitperson im Fahreignungsregister nicht mit mehr als einem Punkt belastet sein
  • Begleitperson muss die “0,5-Promille-Grenze” und das Drogenverbot beachten (auch wenn sie nicht selber fährt)
  • Fahrzeugkombination besteht aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger
  • Anhänger-Gesamtmasse darf 3,5t nicht überschreiten
  • Erforderlicher Vorbesitz der Klasse B
  • Zugfahrzeug/Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination kann 3,5t überschreiten
  • Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.25t

Voraussetzungen:
  • Mindestalter: 18 Jahre (BF mit 17)
  • Amtlicher Antrag
  • Biometrische Passfotos
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Adressnachweis)

Voraussetzungen